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Beteiligungsbericht

Der LWL ist nach dem zweiten NKF-Weiterentwicklungsgesetz nicht mehr zur Erstellung eines Beteiligungsberichts gemäß § 117 GO NRW verpflichtet, da er wegen der Größe seines Haushalts einen Gesamtabschluss vorlegen muss. Dennoch schreibt der LWL seinen Beteiligungsbericht auf freiwilliger Basis fort.

In diesem Bericht finden sich unter anderem Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das jeweilige Beteiligungsunternehmen, finanzwirtschaftliche Aspekte der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften.